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Petra Lea Láncos: Gründe und Rechtfertigungen des Prinzips und der Garantien der sprachlichen Vielfalt in der Europäischen Union. Nr. 2011/34.

Der Beitrag wurde am 4 Mai 2011 im Max Planck Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht im Rahmen des Debating Series des Instituts vorgetragen. Mit dem Vertrag von Lissabon ist eine Vermehrung der Garantien der sprachlichen Vielfalt auf der Unionsebene festzustellen. Es stellen sich etliche Fragen: Was sind die unmittelbaren Ursachen die zu dieser Vermehrung der Garantien des Schutzes von Sprachenvielfalt geführt haben? Wie kann der Schutz der Sprachenvielfalt im Allgemeinen und insbesondere im Rahmen der EU gerechtfertigt werden? Stellt Sprache einen Wert an sich dar, oder ist es bloß instrumental zur Verwirklichung von anderen Werten und Rechten? Werden die im Primärrecht festgeschriebene Garantien zu einer intensivieren Schutz und Förderung der Sprachenvielfalt führen? Um diese Fragen beantworten zu können wird zunächst der Sprachensituation in der Union geprüft. Anschließend wird der theoretische Rahmen zur Förderung der Sprachenvielfalt im Allgemeinen und in der EU untersucht. Schließlich wird anhand der erschlossenen Rechtfertigungsgründe ein Vorschlag zum Schutz von Sprachenrechte als Hilfsrechte zur Geltendmachung von Grundrechte vorgebracht.

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